Produkt zum Begriff Arbeitszeit:
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Optoma Serviceerweiterung - Arbeitszeit und Ersatzteile
Optoma - Serviceerweiterung - Arbeitszeit und Ersatzteile - 3 Jahre
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Arbeitszeit und Dienstplanung (Weber, Sebastian)
Arbeitszeit und Dienstplanung , Arbeitszeit und Dienstplanung in Einrichtungen der Caritas - ein juristisch fundierter Leitfaden für die Praxis Für Mitarbeitervertretungen, Arbeitszeit- und Personalverantwortliche, Mitarbeitende und Dienstgeber im Bereich der AVR-Caritas Das Handbuch "Arbeitszeit und Dienstplanung in Einrichtungen der Caritas" erläutert aktuell und aus verschiedenen Perspektiven die Rahmenbedingungen für die Vereinbarungen zur Arbeitszeit zwischen Dienstgeber und Mitarbeitenden auf der Grundlage der AVR-Caritas und des Arbeitszeitrechts. Die Leserinnen und Leser erhalten verlässliche und umfassende Informationen zur Dienstplanung in caritativen Einrichtungen und praktische Tipps zur Arbeitszeitorganisation. Dieses Buch liefert das komplette Wissen, das für dieses Thema wichtig ist: . Regeln für die Arbeitseinteilung durch den Dienstgeber und Mitbestimmung durch die MAV . Einsatzmöglichkeiten bei besonderen Dienstformen (Bereitschaftsdienst, Schichtarbeit etc.) . Ruhezeiten, Arbeitspausen und Urlaubsplanung . Flexible Arbeitszeitmodelle (Teilzeit, Arbeitszeitkorridor etc.) . Vergütung der Arbeitszeit . Sonderregelungen für schutzbedürftige Personengruppen (Mutterschutz, Jugendarbeitsschutz etc.) . Aktuelle Entwicklungen (Kurzarbeit, MAVO-Änderung etc.) . Beispiele, Glossar und Stichwortverzeichnis Nach den sehr erfolgreichen Büchern zur Arbeitszeit und Dienstplanung in caritativen Einrichtungen von 2009 und 2013 das dritte Buch zu diesem Thema im KETTELER-Verlag. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Erscheinungsjahr: 202011, Produktform: Kartoniert, Autoren: Weber, Sebastian, Edition: NED, Seitenzahl/Blattzahl: 200, Keyword: Kirchliches Arbeitsrecht; AVR; Mitarbeitervertretung; Deutscher Caritasverband; katholische Kirche; Caritative Einrichtung; Mitbestimmung; Arbeitsvertragsrichtlinien, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Arbeitsschutz - ArbSchG~Arbeitssicherheit~Sicherheit / Arbeitssicherheit~Arbeitszeit, Fachkategorie: Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsrecht, Arbeitszeitrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Ketteler Verlag, Verlag: Ketteler Verlag, Verlag: KETTELER-Verlag GmbH, Länge: 211, Breite: 148, Höhe: 15, Gewicht: 268, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0018, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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SonicWALL Serviceerweiterung - Arbeitszeit und Ersatzteile
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Kann Arbeitgeber Arbeitszeit einseitig ändern?
Kann Arbeitgeber Arbeitszeit einseitig ändern? In den meisten Fällen können Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht einseitig ändern, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart oder es gibt eine Klausel im Arbeitsvertrag, die dies erlaubt. Arbeitszeiten sind in der Regel durch Arbeitsverträge oder Tarifverträge festgelegt und können nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers geändert werden. Wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit einseitig ändern möchte, muss er dies mit dem Arbeitnehmer verhandeln und eine Einigung erzielen. Andernfalls könnte dies zu rechtlichen Konsequenzen führen.
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Kann der Arbeitgeber Arbeitszeit reduzieren?
Kann der Arbeitgeber Arbeitszeit reduzieren? Ja, grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter zu reduzieren, sofern dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschieht. Dabei muss er jedoch die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit einhalten und die Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter einholen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der Arbeitgeber die Arbeitszeit reduzieren kann, wie zum Beispiel Kurzarbeit, Teilzeitvereinbarungen oder flexible Arbeitszeitmodelle. Wichtig ist, dass alle Änderungen transparent kommuniziert und schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich sollte die Arbeitszeitreduzierung im beiderseitigen Interesse liegen und im Einklang mit den geltenden Arbeitsgesetzen stehen.
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Kann der Arbeitgeber meine Arbeitszeit bestimmen?
Kann der Arbeitgeber meine Arbeitszeit bestimmen? Ja, grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit seiner Angestellten festzulegen. Dies ist in der Regel vertraglich geregelt und kann je nach Branche und Unternehmen variieren. Es gibt jedoch gesetzliche Vorschriften, die die maximale Arbeitszeit pro Tag und Woche regeln und auch Pausen vorschreiben. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich an diese Vorschriften halten, um Arbeitszeitgesetze einzuhalten.
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Kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit bestimmen?
Kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit bestimmen? Ja, grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit festzulegen, solange dies im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschieht. Dabei muss er jedoch auch die individuellen Bedürfnisse und Rechte der Arbeitnehmer berücksichtigen, wie beispielsweise gesetzliche Ruhezeiten oder Pausenregelungen. Es ist wichtig, dass die Arbeitszeitregelungen transparent kommuniziert werden und im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgehalten sind. Bei Unstimmigkeiten oder Konflikten bezüglich der Arbeitszeit kann im Zweifelsfall auch eine Gewerkschaft oder ein Arbeitsgericht hinzugezogen werden.
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Kann mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit ändern?
Kann mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit ändern? Grundsätzlich kann dein Arbeitgeber deine Arbeitszeit ändern, solange dies im Rahmen deines Arbeitsvertrags und der gesetzlichen Bestimmungen liegt. In vielen Fällen muss dein Arbeitgeber jedoch deine Zustimmung einholen, bevor er deine Arbeitszeit ändert. Wenn du Bedenken hast oder mit der Änderung nicht einverstanden bist, solltest du das Gespräch mit deinem Arbeitgeber suchen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen. Es ist wichtig, dass Änderungen der Arbeitszeit transparent und fair kommuniziert werden, um Konflikte zu vermeiden.
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Kann ein Arbeitgeber die Arbeitszeit verkürzen?
Ja, ein Arbeitgeber kann die Arbeitszeit verkürzen, jedoch müssen dabei bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. In vielen Ländern gibt es Arbeitszeitgesetze, die Mindestarbeitszeiten festlegen und den Arbeitnehmern bestimmte Rechte in Bezug auf ihre Arbeitszeit gewähren. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie die Arbeitszeitverkürzung rechtlich korrekt umsetzen und die Zustimmung der Arbeitnehmer einholen, wenn dies erforderlich ist. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber die Arbeitszeitverkürzung transparent kommunizieren und mögliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmer berücksichtigen. Letztendlich sollte die Arbeitszeitverkürzung im besten Interesse sowohl des Arbeitgebers als auch der Arbeitnehmer erfolgen.
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Kann der Arbeitgeber einfach die Arbeitszeit ändern?
Kann der Arbeitgeber einfach die Arbeitszeit ändern? In der Regel darf der Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht einseitig ändern, es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich geregelt. Wenn eine Änderung der Arbeitszeit erforderlich ist, sollte der Arbeitgeber dies mit dem Arbeitnehmer besprechen und gegebenenfalls eine Einigung erzielen. Andernfalls könnte eine einseitige Änderung der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber rechtliche Konsequenzen haben. Es ist ratsam, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu klären.
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Kann der Arbeitgeber kurzfristig die Arbeitszeit ändern?
Kann der Arbeitgeber kurzfristig die Arbeitszeit ändern? Ja, grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit kurzfristig ändern, jedoch muss er dabei die gesetzlichen Regelungen und eventuell bestehende Arbeitsverträge beachten. In vielen Fällen muss der Arbeitgeber die Änderung rechtzeitig ankündigen und eine angemessene Begründung dafür liefern. Falls die Änderung der Arbeitszeit nicht im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften steht, kann der Arbeitnehmer dagegen vorgehen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu klären.
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