Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Das Weisungsrecht der Arbeitgeber (Peters, Dietlinde-Bettina)
Das Weisungsrecht der Arbeitgeber , Zum Werk Worauf es bei einer rechtmäßigen Weisung ankommt, wird anhand von Grundsätzen, die sich aus arbeitsvertraglichen Regelungen und Rechtsprechung ergeben, erläutert. Betrachtet wird hierbei die ganze Bandbreite von einfachen täglichen bis hin zu mitbestimmungspflichtigen Weisungen. Aus den Erkenntnissen werden praktische Lösungen abgeleitet. Das Werk ist in folgende Kapitel gegliedert: Grundbegriffe zum Weisungsrecht Inhaltliche Durchführung der Arbeitsleistung Zeit der Arbeitsleistung Ort der Arbeitsleistung Generelle Anordnung zum Ordnungsverhalten im Betrieb Einschränkung und Erweiterung des Weisungsrechts bei besonderen Personengruppen Handlungsalternativen für die Arbeitgeberin bei Nichtbefolgung der Weisung Handlungsalternativen für den Arbeitnehmer bei einer unwirksamen Weisung Vorteile auf einen Blick Rechtmäßigkeit und Akzeptanz von Weisungen Nachschlagewerk für konkrete Fragen zum Weisungsrecht Lösungsansätze anhand von Fallgruppen Zur Neuauflage Neueste Rechtsprechung wurde eingearbeitet und erläutert. Zahlreiche Fallbeispiele illustrieren die Rechtslage. Zielgruppe Für Personalabteilungen und Betriebsräte, Führungskräfte, Anwälte, die im Arbeitsrecht beraten, und Arbeitsgerichte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20210322, Produktform: Kartoniert, Autoren: Peters, Dietlinde-Bettina, Auflage: 21002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Überstunden; Anordnung; Low Performer; Unwirksame Weisung; Dienstliche Weisung; Direktionsrecht; Mitbestimmung; Hauptleistungspflicht; Loyalitätspflicht, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XVIII, Seitenanzahl: 254, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 223, Breite: 142, Höhe: 22, Gewicht: 470, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406737985, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2519388
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Kann das Finanzamt beim Arbeitgeber nachfragen?
Ja, das Finanzamt kann beim Arbeitgeber nachfragen, um Informationen über die Einkommensverhältnisse eines Steuerpflichtigen zu erhalten. Dies geschieht in der Regel, wenn Unstimmigkeiten oder Unklarheiten in der Steuererklärung auftreten. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Anfragen des Finanzamts wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen. Diese Informationen dienen dazu, die Richtigkeit der Angaben in der Steuererklärung zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle Einkünfte ordnungsgemäß versteuert werden. In einigen Fällen kann das Finanzamt auch direkt beim Arbeitgeber Lohnsteuerbescheinigungen anfordern, um die Angaben des Steuerpflichtigen zu überprüfen.
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Wann übermittelt der Arbeitgeber an das Finanzamt?
Der Arbeitgeber übermittelt regelmäßig die Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt. Diese enthält Angaben über die gezahlten Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sowie die einbehaltene Lohnsteuer. Die Übermittlung erfolgt in der Regel monatlich oder quartalsweise, je nach Größe des Unternehmens. Zudem werden auch die Beiträge zur Sozialversicherung an die zuständigen Stellen übermittelt. Insgesamt dient diese Übermittlung dazu, sicherzustellen, dass die Steuern und Abgaben korrekt abgeführt werden und die Mitarbeiter ordnungsgemäß versichert sind.
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Kann Arbeitgeber Steuer ID beim Finanzamt erfragen?
Ja, Arbeitgeber können die Steueridentifikationsnummer (Steuer ID) ihrer Mitarbeiter beim Finanzamt erfragen. Dies geschieht in der Regel im Rahmen der Lohnabrechnung, um sicherzustellen, dass die korrekten Steuern abgeführt werden. Die Mitarbeiter müssen jedoch vorher ihr Einverständnis geben, dass der Arbeitgeber ihre Steuer ID beim Finanzamt anfragen darf. Die Steuer ID ist eine vertrauliche Information und sollte nur für steuerliche Zwecke verwendet werden. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Finanzamt verantwortungsbewusst mit den persönlichen Daten ihrer Mitarbeiter umgehen.
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Was meldet der Arbeitgeber an das Finanzamt?
Der Arbeitgeber meldet dem Finanzamt regelmäßig die Lohnsteuer, die er vom Gehalt der Arbeitnehmer abzieht und an das Finanzamt abführt. Außerdem werden die Sozialversicherungsbeiträge gemeldet, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gezahlt werden. Auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Krankenversicherung werden dem Finanzamt gemeldet. Darüber hinaus werden auch Angaben zur Beschäftigungsdauer, zur Arbeitszeit und zu eventuellen Sachbezügen an das Finanzamt übermittelt. Insgesamt dient die Meldung an das Finanzamt der Überprüfung und Sicherstellung der korrekten Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Stempel Kopie an Finanzamt
Vorgangsstempel aus Holz, in verschiedenen Ausführungen, für immer wiederkehrende Texte.
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Risiko
Wer erobert die Welt? Wenn sich 2-5 Spieler ab 10 Jahren einen strategischen Kampf auf dem Spielbrett liefern, ist Risiko angesagt. Diese Neuauflage des unangefochtenen Brettspielklassikers versetzt die Spieler in eine Zeit mächtiger Befehlshaber, wagemutiger Feldzüge und auch Niederlagen. Mit einem aufwendig gestalteten Spielplan in nostalgischem Look, detailreichen Spielfiguren, geheimen Missionskarten und Kartonkisten als praktische Materiallager ist diese Edition des berühmten Strategiespiels ein Muss für Risiko-Fans. Bei Risiko setzen die Spieler ihre Armeen taktisch klug auf das Spielbrett, um diese Gebiete strategisch geschickt zu besetzen. Doch während sie versuchen, weitere Ländereien zu erobern, sind die gegnerischen Armeen schon in Stellung. Mit Infanterie, Kavallerie und Artillerie marschieren sie ein und greifen an. Eine riskante Schlacht beginnt und da die Kämpfe mit Würfeln ausgefochten werden, weiß niemand, welche unvorhersehbaren Ereignisse eintreffen, und wer
Preis: 40.95 € | Versand*: 5.95 € -
Illegal. Street Art Graffiti 1960-1995
Illegal. Street Art Graffiti 1960-1995 , Wild, frei, flüchtig - Street Art und Graffiti sind ein weltweites Phänomen. Von Brassaï, der Graffiti um 1960 in die Mainstream-Kunst führte, über den Sprayer von Zürich in den 1970er-Jahren bis zu den ersten Banksy-Werken im Vereinigten Königreich - Illegal erzählt die Frühgeschichte von Street Art und Graffiti. Warum gerade diese Künstler*innen schon vor Banksy wichtige Trends für Street Art und Graffiti setzten, erschließt sich aus den Werken von rund 100 Vandal*innen aus mehr als einem Dutzend Ländern.Kaum eine dieser Arbeiten existiert heute noch, und wenn sie dokumentiert sind, dann geschah das oft selbst illegal und unter widrigen Bedingungen. Abgebildet sind hier Schlüsselwerke und Raritäten, die noch nie gezeigt wurden. Alle wurden illegal, d.h. ohne Genehmigung, direkt für ein Publikum auf der Straße geschaffen - nicht für museale Kontexte. Künstler:innen Alex Vallauri | Bando | Banksy | Barbara 62/Eva 62 | Blek le Rat | Brassaï | Martha Cooper | Christo/Jeanne-Claude |George Condo | Daniel Buren | Daze | Harald Naegeli | Ernest-Pignon-Ernest | Jane Bauman | Jérôme Mesnager | Jill Posener | Guerrilla Girls| Jenny Holzer | Keith Haring | Lee Quiñones | Marcus Krips | Richard Hambleton | SAMO© [Jean-Michel Basquiat & Al Diaz] | SONER | Crass /Gee Vaucher | David Wojnarowicz | Walter Dahn | Jerzy Trelinski |Gerard Zlotykamien u.a. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 45.00 € | Versand*: 0 €
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Welche Daten bekommt das Finanzamt vom Arbeitgeber?
Das Finanzamt erhält vom Arbeitgeber verschiedene Daten über den Arbeitnehmer, die für die Besteuerung relevant sind. Dazu gehören unter anderem das Bruttoeinkommen, Abzüge wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, sowie eventuelle Sachleistungen oder geldwerte Vorteile. Außerdem werden dem Finanzamt Informationen über Sonderzahlungen wie Boni oder Prämien, Überstundenvergütungen und andere zusätzliche Einkünfte gemeldet. Diese Daten dienen dazu, die Einkommenssteuer des Arbeitnehmers korrekt zu berechnen und sicherzustellen, dass alle Einkünfte ordnungsgemäß versteuert werden.
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Was muss der Arbeitgeber an das Finanzamt bezahlen?
Was muss der Arbeitgeber an das Finanzamt bezahlen? Der Arbeitgeber muss für jeden seiner Arbeitnehmer Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt abführen. Diese Beträge werden vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten und vom Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen. Zudem muss der Arbeitgeber auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, wie beispielsweise die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, an das Finanzamt abführen. Insgesamt ist der Arbeitgeber also verpflichtet, verschiedene Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an das Finanzamt zu entrichten.
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Kann der Arbeitgeber Geld zurückverlangen?
Kann der Arbeitgeber Geld zurückverlangen, das er einem Mitarbeiter bereits ausgezahlt hat? Dies hängt von den Umständen ab. Wenn es sich um eine versehentliche Überzahlung handelt, kann der Arbeitgeber in der Regel das Geld zurückfordern. Allerdings muss er dies innerhalb einer bestimmten Frist tun und den Mitarbeiter darüber informieren. Wenn der Mitarbeiter das Geld bereits ausgegeben hat und nicht in der Lage ist, es zurückzuzahlen, kann dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Es ist daher ratsam, im Falle einer Überzahlung rechtzeitig mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren und gemeinsam eine Lösung zu finden.
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Kann der Arbeitgeber die Steuer ID beim Finanzamt erfragen?
Ja, der Arbeitgeber kann die Steuer ID beim Finanzamt erfragen, wenn er diese für steuerliche Zwecke benötigt, beispielsweise für die korrekte Abrechnung von Lohnsteuer. Die Anfrage muss jedoch rechtmäßig und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Einwilligung des Arbeitnehmers zur Weitergabe der Steuer ID einholt, da es sich um sensible persönliche Daten handelt. Zudem sollte der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Daten nur für den vorgesehenen Zweck verwendet werden und angemessen geschützt sind.
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