Produkt zum Begriff Abfindung:
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Die Abfindung (Ravey, Yves)
Die Abfindung , Jean Seghers hat gleich mehrere Probleme. Das ist unerfreulich, aber nicht zu ändern. Immerhin glaubt er, Herr der Lage zu sein. Klar, über seine Tankstelle wurde vor wenigen Tagen ein Insolvenzverfahren eröffnet. Aber Walden, der Präsident des Handelsgerichts, ist ein Schulfreund von Seghers Frau Remedios. Und es sieht so aus, als wäre der interessiert, die Tankstelle weiterzuführen. Das würde die Lage natürlich etwas entspannen. Sorgen bereitet Seghers allerdings, dass seine Frau gerne ohne ihn ausgeht und immer erst frühmorgens zurückkommt. Und da ist natürlich noch Ousmane, der Nachtwächter der Tankstelle, dem er noch das Geld für die Abfindung schuldet und der einfach keine Ruhe geben will. Aber sonst hat Jean Seghers alles im Griff. Was allerdings nicht heißen muss, dass das so bleibt. Manchmal reicht ja schon ein Funke, und alles fliegt in die Luft ... , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Erscheinungsjahr: 20220822, Produktform: Leinen, Autoren: Ravey, Yves, Übersetzung: Fock, Holger~Müller, Sabine, Seitenzahl/Blattzahl: 112, Keyword: Betrug; Ehebruch; Intrigen; Krimi; Mord; Thriller, Fachkategorie: Thriller / Spannung, Thema: Entspannen, Warengruppe: HC/Belletristik/Kriminalromane, Fachkategorie: Kriminalromane und Mystery, Thema: Nervenkitzeln, Text Sprache: ger, Originalsprache: fre, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Liebeskind Verlagsbhdlg., Verlag: Liebeskind Verlagsbhdlg., Verlag: Liebeskind GmbH & Co. KG, Verlagsbuchhandlung, Länge: 191, Breite: 122, Höhe: 13, Gewicht: 184, Produktform: Gebunden, Genre: Belletristik, Genre: Belletristik, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Jahnke, Jürgen: Abfindung von Personenschadenansprüchen
Abfindung von Personenschadenansprüchen , Abfindung, Kapitalisierung, Vergleich und Verjährung bei der Abwicklung von Schadenersatzansprüchen , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Wie versteuert Arbeitgeber Abfindung?
Arbeitgeber versteuern Abfindungen als sonstige Bezüge gemäß § 34 EStG. Die Abfindung wird zusammen mit dem regulären Arbeitslohn versteuert und unterliegt dem progressiven Einkommensteuertarif. Zudem müssen Sozialversicherungsbeiträge auf die Abfindung gezahlt werden. Die Höhe der Steuern hängt von der Höhe der Abfindung und dem individuellen Steuersatz des Arbeitnehmers ab. Es gibt jedoch auch steuerliche Freibeträge und Vergünstigungen, die in bestimmten Fällen angewendet werden können.
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Kann Arbeitgeber Abfindung zurückfordern?
Kann Arbeitgeber Abfindung zurückfordern? In der Regel kann ein Arbeitgeber eine bereits gezahlte Abfindung nicht zurückfordern, es sei denn, es gibt einen triftigen Grund dafür, wie zum Beispiel Betrug oder eine falsche Angabe seitens des Arbeitnehmers. Es ist wichtig, dass die Vereinbarung zur Abfindung klar und rechtsgültig ist, um mögliche Rückforderungen zu vermeiden. Es empfiehlt sich, im Falle einer Abfindung eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Risiken zu minimieren. Letztendlich hängt die Möglichkeit einer Rückforderung von den individuellen Umständen und Vereinbarungen ab.
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Kann Arbeitgeber Abfindung absetzen?
Kann Arbeitgeber Abfindung absetzen? Ja, Arbeitgeber können Abfindungen unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzen. Abfindungen gelten als Betriebsausgaben und können daher in der Regel steuermindernd geltend gemacht werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es bestimmte Voraussetzungen gibt, die erfüllt sein müssen, damit die Abfindung steuerlich absetzbar ist. Arbeitgeber sollten sich daher im Zweifelsfall von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten lassen, um sicherzustellen, dass sie alle steuerlichen Regelungen korrekt einhalten.
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Wann muss ein Arbeitgeber Abfindung bezahlen?
Ein Arbeitgeber muss in der Regel eine Abfindung zahlen, wenn er das Arbeitsverhältnis kündigt und der Arbeitnehmer bereits eine gewisse Betriebszugehörigkeit hat. Die genauen Regelungen dazu können im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder im Gesetz festgelegt sein. In der Regel wird eine Abfindung gezahlt, um den Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes zu entschädigen. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen eine Abfindungszahlung nicht vorgesehen ist, zum Beispiel bei einer fristlosen Kündigung oder bei einem Aufhebungsvertrag, in dem die Parteien sich einvernehmlich auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einigen.
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Illegal. Street Art Graffiti 1960-1995 , Wild, frei, flüchtig - Street Art und Graffiti sind ein weltweites Phänomen. Von Brassaï, der Graffiti um 1960 in die Mainstream-Kunst führte, über den Sprayer von Zürich in den 1970er-Jahren bis zu den ersten Banksy-Werken im Vereinigten Königreich - Illegal erzählt die Frühgeschichte von Street Art und Graffiti. Warum gerade diese Künstler*innen schon vor Banksy wichtige Trends für Street Art und Graffiti setzten, erschließt sich aus den Werken von rund 100 Vandal*innen aus mehr als einem Dutzend Ländern.Kaum eine dieser Arbeiten existiert heute noch, und wenn sie dokumentiert sind, dann geschah das oft selbst illegal und unter widrigen Bedingungen. Abgebildet sind hier Schlüsselwerke und Raritäten, die noch nie gezeigt wurden. Alle wurden illegal, d.h. ohne Genehmigung, direkt für ein Publikum auf der Straße geschaffen - nicht für museale Kontexte. Künstler:innen Alex Vallauri | Bando | Banksy | Barbara 62/Eva 62 | Blek le Rat | Brassaï | Martha Cooper | Christo/Jeanne-Claude |George Condo | Daniel Buren | Daze | Harald Naegeli | Ernest-Pignon-Ernest | Jane Bauman | Jérôme Mesnager | Jill Posener | Guerrilla Girls| Jenny Holzer | Keith Haring | Lee Quiñones | Marcus Krips | Richard Hambleton | SAMO© [Jean-Michel Basquiat & Al Diaz] | SONER | Crass /Gee Vaucher | David Wojnarowicz | Walter Dahn | Jerzy Trelinski |Gerard Zlotykamien u.a. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
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Wie viel Abfindung muss der Arbeitgeber zahlen?
Wie viel Abfindung der Arbeitgeber zahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers, dem Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und den Regelungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung, die eine Abfindung vorschreibt, jedoch kann eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder einer betriebsbedingten Kündigung vereinbart werden. Oftmals orientiert sich die Höhe der Abfindung an einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, kann aber auch individuell verhandelt werden. Es ist empfehlenswert, sich im Falle einer Abfindungszahlung rechtlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Vereinbarung zu treffen.
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Wie wird eine Abfindung vom Arbeitgeber versteuert?
Eine Abfindung vom Arbeitgeber wird grundsätzlich als sonstiger Bezug versteuert. Dabei wird die Abfindung dem Progressionsvorbehalt unterworfen, was bedeutet, dass sie zwar nicht direkt besteuert wird, aber den Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen erhöht. Je nach Höhe der Abfindung kann es zu einer höheren Steuerbelastung kommen. Es gibt jedoch auch Freibeträge und Steuerermäßigungen, die unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. Es ist ratsam, sich im Vorfeld von einem Steuerberater oder der Finanzverwaltung beraten zu lassen, um die steuerlichen Auswirkungen einer Abfindung genau zu verstehen.
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Wie wird eine Abfindung vom Arbeitgeber ausgezahlt?
Eine Abfindung vom Arbeitgeber wird in der Regel als Einmalzahlung ausgezahlt. Die Höhe der Abfindung wird im Abfindungsvertrag festgelegt und kann je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit und anderen Faktoren variieren. Die Auszahlung erfolgt üblicherweise zusammen mit der letzten Gehaltsabrechnung oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es ist wichtig, dass die Modalitäten zur Auszahlung der Abfindung im Abfindungsvertrag klar geregelt sind, um Missverständnisse zu vermeiden. In manchen Fällen kann die Abfindung auch in Raten ausgezahlt werden, dies muss jedoch im Voraus vereinbart werden.
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Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Abfindung zu zahlen?
Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Abfindung zu zahlen? Die Zahlung einer Abfindung ist in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben, es sei denn, sie ist im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag festgelegt. In bestimmten Fällen kann jedoch eine Abfindung vereinbart werden, z.B. im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder bei betriebsbedingten Kündigungen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die individuellen Ansprüche auf eine Abfindung zu prüfen. Letztendlich hängt es von den Umständen des Einzelfalls ab, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, eine Abfindung zu zahlen.
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